Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 ) Vertragsabschluss
Giant Optix, Erikastraße 55a, 20251 Hamburg erbringt sämtliche Leistungen gegenüber seinen Vertragspartnern (im Folgenden mit Auftraggeber bezeichnet) ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den im Vertrag mit dem Auftraggeber genannten Konditionen.
Maßgeblich für die Vergütung sind die im Vertrag festgelegten Honorare. Von Giant Optix erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
Vertragsschlüsse haben erst Gültigkeit nach schriftlicher Bestätigung seitens des Auftraggebers vor dem Aufbau der Veranstaltung.

2) Material-Überlassung
Die Dekorations- und Technik-Ausstattungen werden nur für den vereinbarten Zweck und den abgesprochenen Zeitraum der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
Sollte der Auftraggeber Teile der Dekorations- und Technik-Ausstattungen erwerben oder länger nutzen wollen, muß dieses vor Vertragsabschluß gesondert vereinbart werden.

3) Zahlungen
Die vereinbarten Preise sind Netto-Preise, hinzu kommt die jeweils gültige Umsatzsteuer.
Die Zahlung erfolgt auf Basis der im Vertrag vereinbarten Eckdaten. Zahlungsziel ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum. Bei verspäteter Zahlung können Mahnkosten in Höhe von € 5,00 je Mahnung, unbeschadet von Verzugszinsen, erhoben werden.

4) Haftung
Die Haftung des Auftragsgebers für die Dekorations- und Technik-Ausstattungen beginnt bei Anlieferung und endet nach Abholung des Materials. Dies betrifft nicht die Schäden, die von Giant Optix zu verantworten sind. Der Auftraggeber haftet bei Beschädigung, Verschmutzung und Verlust:
a) bei starker Verschmutzung von Stoffen besteht Haftung für Reinigungskosten, bei nicht zu behebenden Verschmutzungen für den Neuwert der Stoffelemente.
b) bei Beschädigung von Dekorations- und Technik-Ausstattungen haftet der Auftraggeber in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt, ansonsten mit dem Neuwert.
c) bei Verlust von die Dekorations- und Technik-Ausstattungen besteht Haftung für den Neuwert.

5) Rücktritt
a) Bei einem Rücktritt von einem Auftrag seitens des Auftraggebers bis zu 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin, müssen alle bis dahin bei Giant Optix angefallenen Kosten für das Projekt mit Material, Arbeitslohn etc. an Giant Optix erstattet werden.
b) Der Rücktritt für einen Auftrag bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin ist möglich und hat schriftlich zu erfolgen. Für den Fall der Absage des Auftrages fallen für ihn folgende Ausfallkosten an:
b1) Bei Absage 7 bis 14 Tagen vor Veranstaltung fallen 50 % als Ausfall-Kosten an,
b2) Bei Absage von 1 bis 7 Tagen vor der Veranstaltung oder am Veranstaltungstag fallen 100 % der vereinbarten Summe als Ausfallkosten an,

6) Reklamationen
Sollte der Auftraggeber die Leistungen von Giant Optix reklamieren wollen oder Veränderungen zum vereinbarten Leistungsumfang wünschen, so muß dies spätestens während der von Giant Optix vorgenommenen Aufbauarbeiten erfolgen. Eine Reklamation bzw. Veränderungswünsche haben schriftlich zu erfolgen und müssen von Giant Optix schriftlich abgezeichnet werden. Eine spätere Reklamation oder Budget-Reduzierung ist nicht möglich.

7) Gewährleistung
Giant Optix haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In allen Fällen, in denen Giant Optix ohne Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert wird, ist Giant Optix von der Lieferpflicht befreit. Im Übrigen haftet Giant Optix nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (oder) wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und in der Höhe auf die zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses begrenzt.
Diese Regelungen gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8) Referenzangaben
Giant Optix darf den Auftraggeber als Referenzkunden benennen und ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

9) Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

10) Schlussbestimmungen
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragbestandteil.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern sich aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Giant Optix Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung.
Der Geschäftssitz von Giant Optix ist Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.

Stand 1/2017